Konto gepfändet?Konto gepfändet oder gesperrt? Mit einer P-Konto-Bescheinigung kommen Sie wieder an Ihr Geld. Zum P-Konto →

Sie müssen nichts erklären. Ihr Weg aus den Schulden. Rechnungen fotografieren statt sortieren. Privatinsolvenz online starten.

Pauschal 800 € inkl. USt

Alexander GrollmannRechtsanwalt in Bonn

Ich begleite Sie bis zum fertigen Antrag, ohne Weg in eine Kanzlei. Am Ende unterschreiben Sie den fertigen Antrag und reichen ihn selbst beim Gericht ein.

  1. 1Kostenlos prüfen anonym
  2. 2Unterlagen fotografieren
  3. 3Kostenloses Gespräch mit mir
  4. 4Erst dann zahlen

Ohne Anmeldung, ohne Unterlagen, in wenigen Minuten. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie es ausdrücklich erteilen.

Die Pauschale gilt unabhängig von der Zahl Ihrer Gläubiger. Nur bei unvorhersehbarem, erheblichem Mehraufwand fällt nach vorheriger Vereinbarung eine Zusatzvergütung an. Dazu kommen Gerichtskosten, die Sie in den meisten Fällen auf Antrag erst nach der Restschuldbefreiung bezahlen müssen (Stundung, § 4a InsO). So setzen sich die Kosten zusammen

Konto gepfändet oder gesperrt? Dann zuerst das P-Konto: Damit kommen Sie wieder an Ihr Geld, noch bevor es um die Insolvenz geht. Zum P-Konto
So ordne ich Ihre UnterlagenBeispiel
Beispiel - so sieht das Ergebnis ausaus Ihren Unterlagen erkannt7 Gläubiger, eine Liste
GK
Girokonto Dispositionskredit
16.250 €
RK
Ratenkredit gekündigt
14.380 €
FA
Finanzamt Steuerrückstand
9.860 €
IN
Inkassobüro abgetretene Forderung
7.940 €
VH
Versandhandel Ratenkauf
5.230 €
MF
Mobilfunkvertrag offene Rechnungen
4.410 €
KV
Krankenkasse Beitragsrückstand
3.410 €
Zusammen61.480 €
Jeder Upload vervollständigt das Bild. Wenn Sie mit mir sprechen, liegt der Plan fertig auf dem Tisch - Sie müssen nichts mehr erklären.

Beispiel mit frei erfundenen Zahlen.

Ablauf und Zusagen

Fünf Schritte bis zum fertigen Antrag.

Und zu jedem Schritt: Fünf Dinge, die es bei uns nicht gibt.

  1. 1

    Schnellcheck

    In wenigen Minuten sehen Sie, ob eine Privatinsolvenz für Sie der richtige Weg ist. Dazu bekommen Sie eine erste Einschätzung: was von Ihrem Einkommen pfändbar wäre und welche Art von Plan zu Ihnen passt. Ohne Anmeldung, bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden.

  2. 2

    Unterlagen fotografieren

    Mahnungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Mietvertrag, Gehaltsnachweise. Fotografieren reicht, ordnen müssen Sie nichts. Die Plattform liest die Dokumente aus und trägt Ihre Daten, Gläubiger und Einnahmen automatisch ein. Was fehlt, fragt sie gezielt nach.

  3. 3

    Beratungs­gespräch per Telefon oder Video

    Auf Grundlage Ihrer Dokumente bespreche ich mit Ihnen Ihre Situation und das Verfahren der Privatinsolvenz und beantworte Ihre Fragen. Das Gespräch ist für Sie kostenlos; bezahlt wird erst danach, bevor ich Ihre Gläubiger anschreibe.

  4. 4

    Einigungs­versuch

    Ich erstelle Ihren Schulden­bereinigungs­plan und schreibe Ihre Gläubiger an. Stimmen alle zu, ist kein Gerichtsverfahren nötig. Stimmt einer nicht zu, geht es mit Schritt 5 weiter, ohne dass Sie neu anfangen müssen.

  5. 5

    Bescheinigung und Antrag

    Scheitert die Einigung, stelle ich die Bescheinigung nach § 305 InsO aus. Sie bekommen die vollständige Antragsmappe: Bescheinigung, Plan, Vermögensübersicht und die amtlichen Formulare mit Ihren Daten. Die reichen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht selbst ein. Was Sie in den folgenden 3 Jahren bis zur Restschuldbefreiung beachten müssen, bekommen Sie schriftlich von mir.

Und das gibt es bei uns nicht

  1. 01Keine Vermittlung, keine Provision: Sie steigen direkt bei Rechtsanwalt Alexander Grollmann ein, der nur für Sie tätig wird - nicht bei einem Portal, das Sie weiterreicht.
  2. 02Keine Papierschlacht: kein aufwändiges Ausfüllen leerer Formulare, keine sortierten Ordner, keine Nachreichungen von Unterlagen per Post an mich.
  3. 03Kein Warten auf einen Rückruf: Sie wählen im Kalender selbst den nächsten freien Termin - keine Rückrufliste, keine Bürozeiten-Lotterie, kein „wir melden uns“.
  4. 04Keine Kommunikation hinter Ihrem Rücken: Jedes Schreiben und jede Antwort sehen Sie in Ihrem Bereich, sobald sie eingegangen ist.
  5. 05Keine ungewissen Kosten: 800 € inklusive Umsatzsteuer, unabhängig von der Zahl Ihrer Gläubiger. Nur bei unvorhersehbarem, erheblichem Mehraufwand fällt nach vorheriger Vereinbarung eine Zusatzvergütung an. Gerichts- und Verfahrenskosten weise ich getrennt aus, statt sie in einer Monatsrate verschwinden zu lassen.

Unsicher, ob das für Sie passt? Sprechen Sie vorher mit mir.

Vor dem Upload können Sie ein Erstgespräch buchen: Ich erkläre Ihnen den Ablauf und beantworte Ihre Fragen zum Verfahren - kostenlos und unverbindlich. Dafür brauchen Sie nur ein Konto, keine Unterlagen.

Über Ihren eigenen Fall spreche ich erst, wenn Ihre Unterlagen da sind. Ohne Ihre Zahlen kann Ihnen niemand seriös sagen, was Ihr Verfahren kostet, wie lange es dauert und ob es der richtige Weg ist. Genau dafür ist das Beratungsgespräch in Schritt 3 da.

Konto anlegen und Erstgespräch buchen

Über mich

Wer hinter privatinso steht

Ich bin Alexander Grollmann, Rechtsanwalt in Bonn, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Ihr Mandat läuft mit mir persönlich, es wird nicht über ein Portal an anonyme Anwälte vermittelt.

Was ich für Sie mache

Ich prüfe Ihre Unterlagen, erstelle den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und führe die gesamte Korrespondenz mit Ihren Gläubigern. Scheitert der Einigungsversuch, stelle ich Ihnen die Bescheinigung nach § 305 InsO aus und bereite Ihren Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz vollständig ausgefüllt für Sie vor. Im gerichtlichen Verfahren vertrete ich Sie nicht.

Was Sie selbst machen

Zunächst laden Sie lediglich Ihre Unterlagen hoch und vereinbaren einen Beratungstermin. Nach dem Termin zahlen Sie die erste Hälfte der Pauschale zum Anstoßen der Kommunikation mit den Gläubigern. Kann keine Vereinbarung mit allen Gläubigern getroffen werden, erhalten Sie nach Zahlung der zweiten Hälfte der Pauschale den Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz. Sie erhalten außerdem eine Merkliste, was Sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beachten müssen.

Wie schnell Sie von mir hören

Auf jede Nachricht antworte ich innerhalb von einem Werktag. Wenn etwas länger dauert, sage ich Ihnen warum, bevor Sie fragen müssen.

Ich lehne niemanden ab, weil der Fall zu klein ist. Es gibt keine Mindestschuldensumme - weder gesetzlich noch bei mir.

Weitere Informationen auf grollmann.digital

Kosten

Was kostet eine Privatinsolvenz - und wer bekommt das Geld

Bei der Privatinsolvenz zahlen Sie an verschiedene Stellen. Viele Angebote nennen nur ein kostenloses Erstgespräch. Ich nenne alle Kosten vorab.

Was Sie zahlen, und an wenalle Kosten
Rechtsanwalt Alexander GrollmannVon der ersten Prüfung bis zur fertigen Antragsmappe, pauschal 800 € inkl. USt in zwei Raten, beide erst nach dem kostenlosen Beratungsgespräch: 400 € vor dem Anschreiben Ihrer Gläubiger, 400 € vor dem Antrag
Gericht, Insolvenzverwalter und TreuhänderGerichts- und Verfahrenskosten abhängig von Ihrem Verfahren; meist nicht sofort fällig (Stundung)
Kosten für Ihren Fall berechnen

Zum Beispiel Erspartes, ein Auto, eine Lebensversicherung. Hausrat zählt nicht.

Wie sich diese Kosten berechnen

Größenordnung

Ohne Vermögen und ohne pfändbares Einkommen kosten Verfahren und Restschuldbefreiung bei bis zu zehn Gläubigern rund 2.150 €. Mehr Gläubiger, Vermögen oder Einkommen erhöhen die Kosten.

Kostenstundung

Bei Kostenstundung müssen Sie diese Kosten nicht vor Verfahrensbeginn aufbringen. Die Stundung kann Gerichtskosten sowie die Vergütung von Insolvenzverwalter und Treuhänder umfassen. Können Sie die gestundeten Kosten nach der Restschuldbefreiung nicht auf einmal zahlen, kann das Gericht Monatsraten festsetzen, höchstens 48 (§ 4b InsO).

Wovon die Kosten abhängen

Die Schuldenhöhe selbst ist nicht der entscheidende Kostenfaktor. Maßgeblich sind vor allem die verwertbare Insolvenzmasse, die Zahl der angemeldeten Gläubiger, die Dauer und der Arbeitsaufwand.

1. Gerichtskosten

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Wert der Insolvenzmasse - also nach pfändbarem Vermögen und den während des eröffneten Verfahrens eingehenden Beträgen, nicht nach der Gesamtschuld. Hinzu kommen Auslagen, etwa für Zustellungen und Veröffentlichungen.

Vereinfachtes Schema: Gerichtskosten = Gebühren nach dem GKG + gerichtliche Auslagen

Für die Gebühren wird aus der jeweils aktuellen Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes eine Grundgebühr ermittelt und mit den Gebührensätzen der durchgeführten Verfahrensabschnitte multipliziert. Da Verfahrensablauf und Abrechnungswert unterschiedlich sein können, lässt sich dieser Teil vorab nur näherungsweise berechnen.

2. Insolvenzverwalter

Regelvergütung nach der Insolvenzmasse; die Stufen werden nacheinander berechnet:

bis 35.000 €40 %
über 35.000 bis 70.000 €26 %
über 70.000 bis 350.000 €7,5 %
über 350.000 bis 700.000 €3,3 %
weitere Stufenniedrigere Prozentsätze

Bei geringer oder fehlender Insolvenzmasse gilt eine Mindestvergütung von grundsätzlich 1.400 €. Werden die nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO erforderlichen Unterlagen von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Mindestvergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 13 InsVV auf 1.120 €; die gesetzlichen Zuschläge bei mehr als zehn angemeldeten Gläubigern bleiben unberührt.

Erhöhung der Mindestvergütung bei mehr als zehn Gläubigern:

11 bis 15 Gläubiger+ 210 €
16 bis 20 Gläubiger+ 420 €
21 bis 25 Gläubiger+ 630 €
26 bis 30 Gläubiger+ 840 €
ab 31 Gläubigernzusätzlich + 140 € je angefangene fünf weitere Gläubiger

Hinzu kommen die Auslagen des Verwalters, gegebenenfalls Zu- oder Abschläge wegen besonderer Schwierigkeit und anschließend 19 % Umsatzsteuer.

3. Treuhänder

Der Treuhänder erhält 5 % der ersten 35.000 €, 3 % des Mehrbetrags bis 70.000 € und 1 % des darüber hinausgehenden Betrags, mindestens jedoch 140 € je Tätigkeitsjahr, wobei sich die Mindestvergütung bei einer Verteilung an mehr als fünf Gläubiger um 70 € je angefangene fünf weitere Gläubiger erhöht.

Hinzu kommen Auslagen und 19 % Umsatzsteuer. Die Wohlverhaltensphase dauert nicht automatisch volle 3 Jahre, weil die Zeit des eröffneten Insolvenzverfahrens mitzählt. Der Treuhänder verteilt insbesondere das abgetretene pfändbare Einkommen.

Ihre GläubigerNur, wenn ein Vergleich zustande kommt und Sie zahlen können abhängig von Ihrem Einkommen; im Nullplan 0 €
Konto gepfändet?

Ihr Konto ist gepfändet? Das Wichtigste zuerst.

Solange Ihr Konto gepfändet ist, kommen Sie an Ihr Geld nicht heran - auch nicht an Lohn, Kindergeld oder Sozialleistungen. Der erste Schritt ist deshalb nicht die Insolvenz, sondern das P-Konto.

Ihre Bank muss Ihr Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln, spätestens zum Beginn des vierten Geschäftstags. Wandeln Sie innerhalb eines Monats nach der Pfändung um, wirkt der Schutz auch für diese Pfändung. Geschützt ist danach Ihr gesamtes Guthaben bis zum Freibetrag - auch Lohn und Gehalt, nicht nur Sozialleistungen. Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei 1.590 € (Stand 01.07.2026); für Unterhaltspflichten erhöht er sich, oft deutlich.

Freibetrag berechnen Bescheinigung beantragen Was beim P-Konto oft falsch verstanden wird

Ehrlich gesagt

Wann Sie mich nicht brauchen

Nicht jede Überschuldung braucht ein Insolvenzverfahren, und nicht jeder braucht einen Anwalt.

Sie haben wenige Gläubiger und ein geregeltes Einkommen.

Dann ist oft eine außergerichtliche Einigung ohne Privatinsolvenz möglich. Eine Privatinsolvenz kann sich lohnen, wenn Ihre Schulden deutlich höher sind als das, was Sie in drei Jahren aufbringen können. Das hängt vom Einzelfall ab.

Sie haben Zeit und einen Platz bei einer anerkannten Beratungsstelle.

Caritas, AWO, Diakonie und kommunale Stellen beraten kostenlos und fachlich gut. Der übliche Engpass sind Wartezeiten. Wenn Sie warten können, ist das ein guter Weg.

Sie sind oder waren selbstständig.

Sind Sie zurzeit selbstständig, gilt die Regelinsolvenz. Waren Sie es früher, gilt sie bei 20 oder mehr Gläubigern oder bei Schulden aus Arbeitsverhältnissen (§ 304 InsO). Die kostenlose Prüfung sagt Ihnen, welches Verfahren für Sie gilt.

Ihre Schulden stammen aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung.

Solche Forderungen bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen, wenn der Gläubiger sie entsprechend anmeldet (§ 302 InsO). Gleiches gilt etwa für Geldstrafen. Für Ihre übrigen Schulden kann die Privatinsolvenz trotzdem sinnvoll sein.

Schufa

Was die Privatinsolvenz mit Ihrer Schufa macht - und was nicht.

Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen. Trotzdem ist sie die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird. Was wird während des Verfahrens gespeichert? Wie lange bleibt der Eintrag danach? Ist ein P-Konto ein Negativmerkmal? Und warum bedeutet die Löschung eines Eintrags noch keinen Kredit?

Was wird während des Verfahrens gespeichert?
Die Schufa übernimmt aus den öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen die Eröffnung des Verfahrens und später die erteilte Restschuldbefreiung. Hinzu kommen Meldungen Ihrer Gläubiger zu Forderungen, die schon vorher gemeldet waren.
Wie lange bleibt der Eintrag danach?
Den Eintrag zur erteilten Restschuldbefreiung löscht die Schufa nach ihrer eigenen Praxis sechs Monate nach der Erteilung (seit 2023, vorher drei Jahre). Welche Daten zu Ihnen gespeichert sind, zeigt Ihnen eine kostenlose Datenkopie.
Ist ein P-Konto ein Negativmerkmal?
Ihre Bank darf der Schufa melden, dass Sie ein P-Konto führen, damit niemand mehrere P-Konten hat. In die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit fließt das nach Angabe der Schufa nicht ein.
Bekomme ich nach der Löschung wieder einen Kredit?
Nicht automatisch. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien, Banken führen eigene Daten über frühere Geschäftsbeziehungen, und entscheidend sind außerdem Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben.
Kann ich den Eintrag vorzeitig löschen lassen?
Ein richtiger Eintrag lässt sich nicht über das „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) sofort löschen. Falsche Einträge müssen berichtigt werden (Art. 16 DSGVO). Eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt Ihnen, was gespeichert ist.
Behalte ich mein Girokonto?
Ja. Sie haben Anspruch auf ein Basiskonto (Zahlungskontengesetz) und können es als P-Konto führen.
Häufige Fragen

Was Sie wissen wollen

Was kostet mich das am Ende wirklich?
800 € an mich, pauschal und unabhängig von der Zahl Ihrer Gläubiger. Nur bei unvorhersehbarem, erheblichem Mehraufwand fällt nach vorheriger Vereinbarung eine Zusatzvergütung an. Dazu kommen die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Sie in den meisten Fällen nicht sofort zahlen müssen (Stundung). Kommt im Einigungsversuch ein Vergleich zustande, zahlen Sie zusätzlich an Ihre Gläubiger. Wie viel, hängt allein von Ihrem pfändbaren Einkommen ab. Ist nichts pfändbar, ist es nichts.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Sie sehen die freien Termine im Kalender und buchen selbst. Was dort steht, ist verfügbar. Ich stelle keine Termine ein, die ich nicht halten kann.
Muss ich mit jemandem telefonieren?
Ein Gespräch mit mir gehört zum Verfahren, es findet vor der Bescheinigung nach § 305 InsO statt. Alles davor können Sie schriftlich erledigen. Und wann dieses Gespräch stattfindet, bestimmen Sie.
Woher weiß ich, was mit meinen Gläubigern passiert?
Jedes Schreiben, das ich verschicke, und jede Antwort, die eingeht, liegt in Ihrem Bereich, sobald sie eingegangen ist. Sie sehen für jeden Gläubiger einzeln, wo das Verfahren steht.
Was passiert nach der Einreichung?
Das Gericht prüft Ihren Antrag, eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Danach läuft die Abtretungsfrist (früher „Wohlverhaltensphase“) von 3 Jahren ab Eröffnung. In dieser Zeit haben Sie bestimmte Pflichten, und der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht über den Treuhänder an Ihre Gläubiger. Danach erteilt das Gericht in aller Regel die Restschuldbefreiung: Die verbleibenden Schulden müssen Sie nicht mehr zahlen. Ausgenommen sind etwa Geldstrafen (§ 302 InsO).
Was ist mit dem Finanzamt und der Krankenkasse?
Beide sind in solchen Fällen häufig selbst Gläubiger. Dann behandle ich sie wie jeden anderen Gläubiger auch: Sie bekommen, was der Einigungsversuch verlangt, und nichts darüber hinaus.
Sind meine Unterlagen sicher?
Ihre Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU verarbeitet und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. An Ihre Gläubiger geht nur, was Sie freigeben.
Kann ich das auch selbst machen?
Jein. Die Formulare sind öffentlich. Sie brauchen aber die Bescheinigung einer geeigneten Person, meist eines Anwalts, oder einer geeigneten Stelle, etwa einer kostenlosen Schuldnerberatungsstelle, dass die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern gescheitert ist.
Bekomme ich einen Beratungshilfeschein?
Für die Vorbereitung einer Privatinsolvenz wird Beratungshilfe in der Regel nicht bewilligt, weil die kostenlosen Beratungsstellen als zumutbare Alternative gelten. Beratungshilfe können Sie bei Ihrem Amtsgericht beantragen.

Alle Fragen im Ratgeber

Alexander GrollmannRechtsanwalt in Bonn

Sie müssen nichts erklären. Laden Sie hoch, was da ist.

Schulden entstehen meist durch Krankheit, Jobverlust oder Trennung, und die meisten kämpfen jahrelang allein, bevor sie Hilfe holen. Das Verfahren gibt es genau für diese Lage. Zuerst prüfen Sie kostenlos und ohne Anmeldung, ob die Privatinsolvenz für Sie passt. Dann laden Sie Ihre Unterlagen hoch - ungeordnet, fotografiert reicht. Einen vorläufigen Schuldenbereinigungsplan sehen Sie, bevor Sie sich für die Beauftragung von Rechtsanwalt Alexander Grollmann entscheiden. Ob und wann Sie beginnen, entscheiden Sie.

Der erste Schritt ist kostenlos und anonym.

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